Kostenfreies Scheidungsverfahren

Im Fall einer Scheidung können unter bestimmten Voraussetzungen die Gerichts- und Anwaltskosten vom Staat übernommen werden.

Kriterien dafür sind
  • Kein, oder geringes Einkommen
  • geringes Vermögen
  • Arbeitslosengeld
  • HartzIV
Dazu muss ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags.

Kein Kostenrisiko für Sie!

Wir lassen Sie nicht uninformiert und unterbreiten ein faires Angebot. Teilen Sie uns Wunsch VOR Beauftragung Ihre Frage oder Ihr Problem zunächst per eMail mit.

Dadurch entstehen Ihnen noch keine Kosten.

Falls es sich um eine allgemeine Frage handelt, beantworten wir die Frage kostenlos. Bei weitergehenden Fragen sagen wir Ihnen zuerst, was die Antwort kosten wird. Sie können selbst entscheiden, ob Ihnen die Antwort diese Kosten wert ist. Wir garantieren Ihnen faire Preise. Prüfen Sie uns, wir überzeugen Sie mit unserer Leistung. Selbstverständlich unterliegen alle Informationen, die Sie an uns übersenden der anwaltlichen Schweigepflicht!

Gerne geben wir Ihnen einen vorläufigen Überblick über die von Ihnen zu erwartenden Kosten der geplanten Scheidung. Da sich diese nach den Nettoeinkommen beider Ehepartner, sowie die Anzahl der gemeinsamenen minderjährigen Kinder richtet, benötigen wir von Ihnen einige Angaben, die Sie uns am besten mittels des nachfolgenden Formulars zur Verfügung stellen.

Dieser Service ist für Sie kostenlos.


Ihre Kontaktdaten

Name

Telefon

Fax

E-Mail

Die persönlichen Daten der Eheleute

monatl. Nettoeinkommen Mann

monatl. Nettoeinkommen Frau

Anzahl gemeinsamer Kinder

Den Scheidungsantrag möchte stellen

Gibt es einen Ehevertrag / eine notarielle Scheidungsfolgevereinbarung?

Ist der Versorgungsausgleich notariell ausgeschlossen?

Höhe der gemeinsamen Verbindlichkeiten




Letzte Aktualisierung: 13.02.2012
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