Zuständiges Amtsgericht

Welches Amtsgericht zuständig ist, ist gesetzlich geregelt. Entscheidend ist der Bezirk…
  • in dem der Ehepartner mit gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt,
  • in dem Ehepartner ohne gemeinsame minderjährige Kinder zuletzt zusammen gelebt haben und in dem ein Ehepartner geblieben ist.
  • in dem der Ehepartner lebt, der nicht den Scheidungsantrag gestellt hat. (Wenn Ehepartner ohne minderjährige Kinder beide umgezogen sind).
Letzte Aktualisierung: 13.02.2012
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