Zuständiges Amtsgericht
Welches Amtsgericht zuständig ist, ist gesetzlich geregelt. Entscheidend ist der Bezirk…- in dem der Ehepartner mit gemeinsamen minderjährigen Kindern lebt,
- in dem Ehepartner ohne gemeinsame minderjährige Kinder zuletzt zusammen gelebt haben und in dem ein Ehepartner geblieben ist.
- in dem der Ehepartner lebt, der nicht den Scheidungsantrag gestellt hat. (Wenn Ehepartner ohne minderjährige Kinder beide umgezogen sind).
